Gesundheit
Was du über TK-App und deine Daten wissen solltest — verständlich erklärt, mit konkreten Handlungsschritten.
Techniker Krankenkasse — deutsches Recht, Sozialgesetzbuch schützt Sozialdaten (§ 35 SGB I, § 67 ff. SGB X) besonders streng. Keine kommerzielle Datenweitergabe. Digitale Dienste gesetzlicher KKen unterliegen strikten gesetzlichen Vorgaben. Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben.
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO (sozialrechtliche Pflichten) für Gesundheitsdaten; § 67 SGB X für besondere Sozialgeheimnisse. Verantwortlicher: Techniker Krankenkasse (TK), Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zuständige Datenschutzaufsicht: Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfDI).
Deutschland-basiert TK ist eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts — kein Privat- oder US-Unternehmen. Kernverarbeitung in Deutschland unter DSGVO, BDSG und SGB X. App-Dienstleister mit EU-Bezug Die TK-App wird von Dienstleistern betrieben — Verarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) Gesundheitsdaten von GKV-Versicherten unterliegen dem Sozialgeheimnis — strenger als normale DSGVO-Anforderungen.
Techniker Krankenkasse (Hamburg, Verantwortlicher, öffentlich-rechtlich) → App-Dienstleister (mit AVV) → Ärzte und Leistungserbringer (bei ePA-Nutzung) → Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) → Behörden nur bei gesetzlicher Grundlage (§ 67 SGB X)
Versicherungsstatusangaben, Bonusprogramm-Teilnahme und -aktivitäten, eingereichte Dokumente und Rechnungen, ePA: Diagnosen, Medikationen, Befunde, Impfungen, Rezepte (bei ePA-Nutzung), Krankengeldanträge, Chats mit TK-Beratern, Gerätedaten der App
1. TK-App ist im GKV-Kontext datenschutzkonform — keine alternativen Anbieter für die eigene Krankenkasse. 2. ePA: Opt-out gilt seit 15.01.2025 (Anlage-Widerspruchsfrist), bundesweiter Rollout ab 29.04.2025, seit 01.10.2025 ist die Befüllung durch Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Wer keine ePA wünscht: TK kontaktieren oder App → Meine TK → ePA → Widerspruch einlegen — ein Widerspruch ist auch nachträglich für eine bereits angelegte Akte jederzeit möglich, bereits gespeicherte Daten bleiben aber bis zur Löschung bestehen. 3. Bonusprogramm nicht nutzen wenn Aktivitätsdaten nicht geteilt werden sollen. 4. App-Benachrichtigungen einschränken: Betriebssystem-Einstellungen → TK-App → Benachrichtigungen. 5. Auskunft (Art. 15 DSGVO): datenschutz@tk.de.
Weiter nutzen — gesetzliche Krankenkassen sind datenschutzmäßig eine der sichersten Optionen für Gesundheitsdaten in Deutschland.